TSG Zellertal

Beitragsordnung

Turn- und Sportgemeinde 1900 Zellertal e.V.
Beitragsordnung

 

Die Mitglieder der TSG Zellertal beschließen bei der Mitgliederversammlung am

24. Mai 2023 die folgende Beitragsordnung:

§ 1

Zur Finanzierung seiner Aufgaben kann der Verein Mitgliedsbeiträge und außergewöhnliche Beiträge erheben.

§ 2

Für jedes Geschäftsjahr ist unter Berücksichtigung der Erfordernisse der einzelnen Abteilungen ein Haushaltsplan zu erstellen. Nach Abschluss des Geschäftsjahres ist über die Verwendung der Haushaltsmittel eine Jahresrechnung vorzulegen. Diese muss von den Kassenprüfern geprüft werden.

§ 3

Staffelung der Mitgliedsbeiträge:

Gruppe A: Mitglieder unter 18 Jahren, sowie in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindliche Mitglieder. Studierende und Bundesfreiwlligendienstleistende bis zum 25. Lebensjahr.

Gruppe B: Mitglieder über 18 Jahre

Gruppe C: Ehepaare, Familien und eheähnliche Lebensgemeinschaften mit Mitgliedern der Gruppe A

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht befreit.

Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§4

Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr.

Die Zahlung der Beiträge kann in Teilbeträgen vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen und zwar entweder durch Bankeinzug oder durch Überweisung

§ 5

In besonders dringenden Fällen kann der Gesamtvorstand einen außerordentlichen Beitrag erheben

§ 6

Die Abteilungen können zusätzliche Abgaben erheben.

 

Die Beitragssatzung als PDF-Datei zum Download hier